Beate Handler
Maga. Beate Handler    Psychotherapie   |   Die Autorin

Rahmenbedingungen

Wenn Sie psychologische Unterstützung in Erwägung ziehen und Fragen haben oder einen ersten Termin vereinbaren möchten rufen Sie mich an.
Bereits der telefonische Erstkontakt unterliegt der Schweigepflicht. Alle Informationen, die ich beim Telefonat oder später im Rahmen der Therapie erfahre, werden als „Geheimnis“ angesehen und daher als absolut vertraulich behandelt. Keine Person bekommt darüber Auskunft!
Eine wichtige Ausnahme stellt jedoch die Therapie mit Kindern und Jugendlichen dar, da hier die Erziehungsberechtigten in die Therapie einbezogen werden und relevante Informationen ausgetauscht werden müssen.

Termine für ein Erstgespräch können Sie mit mir telefonisch unter Tel. 0676 4077108 vereinbaren. Telefonische Erreichbarkeit ist Montag – Donnerstag (am besten zwischen 17– 18) gegeben, oder Sie hinterlassen Ihre Telefonnummer und wann Sie erreichbar sind.

Wenn ich freie Plätze habe, ist es ein Erstgespräch meist innerhalb von 1-2 Wochen möglich.

Bei mir dauern Erstgespräche genauso lange wie die anderen Therapieeinheiten (50 Minuten), da meiner Ansicht nach der Beginn genauso wichtig ist, wie die anderen Teile einer Therapie.

Ich verrechne für das Erstgespräch das selbe Honorar wie auch für andere Sitzungen. (Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Rechnung des Erstgesprächs bei der Krankenkasse einzureichen). Eine anteilige Kostenrückerstattung durch Krankenkassen ist möglich.

Die Krankenkassen refundieren pro Einzelsitzung (á 50 Min) je nach Kasse einen unterschiedlichen Betrag. Sie zahlen dem/der TherapeutIn den vollen Satz der Therapiestunde und reichen dann die Honorarnote bei ihrer Krankenkasse ein. Die Bezahlung des Honorars erfolgt bar unmittelbar nach der Sitzung.

Es gibt auch die Möglichkeit von kassenfinanzierter Psychotherapie, sowie Institutionen, die Psychotherapie zu Sozialtarifen anbieten. Mehr dazu finden Sie unter den Links.

Absagemodalitäten
In beiderseitigem Interesse sind auch Termine für ein Erstgespräch telefonisch zu stornieren, wenn diese nicht wahrgenommen werden!
Bitte haben Sie Verständnis  dafür, dass auch bereits für Ihren Erstgesprächstermin 50 Minuten Zeit-, sowie auch Raum-Ressourcen für Sie reserviert werden, um Ihre erste Sitzung in der Praxis Donau-City so perfekt und zeiteffizient wie möglich zu gestalten. Wird daher der für Sie reservierte Termin für das Erstgespräch nicht wahrgenommen und auch nicht 48 Stunden davor telefonisch abgesagt, wird eine Honorar für die Aufwandsentschädigung in der Höhe des aktuellen Sitzungshonorars in Rechnung gestellt.

Sollten gestellte Rechnungen innerhalb von 14 Tagen und einer Zahlungserinnerung nicht bezahlt werden, übergebe ich die Einhebung der Rechnung an ein Inkasso Büro.

Termine werden individuell vereinbart und gelten für beide Seiten verbindlich. Bei Verhinderung ist eine rechtzeitige Bekanntgabe (48 Std. vorher) erwünscht, ansonsten wird die Sitzung verrechnet.